CDU Kreisverband Diepholz

MdB Axel Knoerig: Träger gemeinnütziger Kinder- und Jugendarbeit können Zuschüsse beantragen

Um gemeinnützige Organisationen bei coronabedingten Einnahmeausfällen zu unterstützen, hat der Bund ein Sonderprogramm für die Kinder- und Jugendarbeit gestartet. Es richtet sich insbesondere an Träger der Kinder- und Jugendbildung mit Übernachtungsmöglichkeit, wie Jugendherbergen, Schullandheime, Familienferienstätten und Jugendbegegnungsstätten. Das teilt der heimische Bundestagsabgeordnete Axel Knoerig in einer Presseerklärung mit. „Insgesamt werden 100 Millionen Euro als nicht-rückzahlbare Zuschüsse bereitgestellt, um finanzielle Einbußen in diesen gemeinnützigen Einrichtungen abzufedern“, erklärt der MdB. „Denn dort ist der Betrieb weiterhin oft nur eingeschränkt möglich, während die Fixkosten aber beständig weiterlaufen.“
Bezuschusst werden bis zu 90 Prozent des Liquiditätsengpasses im Zeitraum zwischen April und Dezember 2020. Die Antragstellung erfolgt über die jeweiligen Dachorganisationen, wie z.B. das Dt. Jugendherbergswerk, bis zum 30. September 2020. Gefördert wird außerdem der langfristige internationale Jugendaustausch. Näheres findet man auf www.bmfsfj.de/bmfsfj/ministerium/ausschreibungenfoerderung/foerderrichtlinien/sonderprogramm-kinder-jugend. „Darüber hinaus können gemeinnützige Organisationen auch die Überbrückungshilfen des Bundes beantragen“, ergänzt Knoerig, Mitglied im Wirtschaftsausschuss des Bundestages. Antragsberechtigt sind die genannten Einrichtungen sowie auch Träger der politischen Bildung und Einrichtungen der Behindertenhilfe. Für die Monate Juni bis August 2020 können sie bis zu 150.000 Euro Zuschuss pro Betriebsstätte erhalten, um Ausfälle zu kompensieren. Anträge müssen bis zum 30. September 2020 gestellt sein. „Dieses Förderangebot wurde inzwischen verlängert“, betont der Abgeordnete. „Voraussichtlich ab Oktober können Anträge für eine zweite Phase, d.h. für den Zeitraum September bis Dezember 2020, gestellt werden.“