CDU Kreisverband Diepholz

Antrag der CDU-Fraktion im Kreistag

Fortführung der Förderschule Lernen, Gewährung eines Bestandschutzes bis 2028

 Die CDU-Fraktion im Kreistag des Landkreises Diepholz beantragt beim Landrat Cord Bockhop, den Punkt "Fortführung  der Förderschule Lernen, Gewährung eines Bestandschutzes bis 2028" auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Schulausschusses zu nehmen.
 Antrag:
Der Kreistag des Landkreises Diepholz spricht sich auf der Grundlage der Koalitionsvereinbarung „Gemeinsam für ein modernes Niedersachsen“ für die 18. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages für eine Fortführung der Förderschule Lernen und die Gewährung eines Bestandschutzes bis 2028 aus.
Damit können weiterhin entsprechend des Bedarfs und der Nachfrage Schülerinnen und Schüler in den fünften Jahrgang der Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen eingeschult werden.
Es ist zudem schnellstmöglich darüber zu entscheiden, wie die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, der in Frage kommenden Kinder, sinnvoll über die Möglichkeit der Einschulung an der Förderschule Lernen informiert werden können. Gleichzeitig ist die Entscheidung dieser Eltern zeitnah abzufragen, um eine entsprechende Bedarfsplanung zu erstellen.
Darüber hinaus soll die Verwaltung des Landkreises Diepholz die Entwicklung eines pädagogischen Inklusionskonzepts unterstützen, das mit den Förderzentren sowie den inklusiven Schulen gemeinsam abgestimmt wird. Dieses Konzept berücksichtigt die pädagogischen Konzepte der einzelnen Schulen und beinhaltet konkrete Planungen, wie der Übergang in das inklusive Schulsystem gestaltet wird.

Begründung:
Die Koalitionsvereinbarung „Gemeinsam für ein modernes Niedersachsen“ hat festgeschrieben, dass auf Antrag des Schulträgers und entsprechend des Bedarfs und der Nachfrage, Schülerinnen und Schüler wieder in den fünften Jahrgang einer Förderschule Lernen eingeschult werden können.
Nach Auffassung der CDU-Kreistagsfraktion Diepholz ist es sinnvoll, den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten von Kindern mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf Lernen eine wirkliche Wahlfreiheit über die künftige Beschulung und den weiteren Bildungsweg ihres Kindes zu geben. Die Eltern sollen deshalb selber entscheiden, ob ihre Kinder die inklusive Regelklasse an einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule oder eine Klasse in einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen besuchen.
Die Fraktion vertritt darüber hinaus die Auffassung, dass es Schülerinnen und Schüler gibt, deren besonderen Bedürfnissen man durch die Beschulung in der Förderschule Lernen aufgrund der deutlich kleineren Lerngruppen und der Expertise der pädagogischen Fachkräfte besser gerecht werden kann.
Entscheidend für einen erfolgreichen Schulbesuch und das individuelle Kindeswohl ist insbesondere für die Schülerinnen und Schüler mit dem Unterstützungsbedarf Lernen eine bedarfsgerechte Unterstützung sowie eine gute und vertraute Beziehung zu den Lehrkräften und dem weiteren pädagogischen Betreuerstab in der Schule, für die es in den Lerngruppen der Förderschule bessere Voraussetzungen gibt als in den größeren Regelschulklassen.