CDU Kreisverband Diepholz

Überbrückungsprogramm für Mittelstand startet am 1. Juli

xel Knoerig informiert zu neuen Zuschüssen für kleine & mittlere Unternehmen

Nachdem das Bundeskabinett in einer Sondersitzung am Freitag die neuen Überbrückungshilfen für den Mittelstand auf den Weg gebracht hat, informiert der heimische CDU-Abgeordnete Axel Knoerig in einer Pressemitteilung zu den Einzelheiten für die heimische Wirtschaft. „Das neue Programm startet am 1. Juli und richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, um liquiditätsbedingte Insolvenzen zu vermeiden und Arbeitsplätze zu sichern“, so Knoerig, Mitglied im Wirtschaftsausschuss.
„Wir stellen insgesamt 25 Milliarden Euro als nicht-rückzahlbare Zuschüsse bereit und zwar branchenübergreifend“, erläutert der MdB. „Vor allem ist die Förderung aber gedacht für Unternehmen aus den Bereichen, deren Geschäftsbetrieb weiterhin von coronabedingten Schließungen, Abstandsregeln oder Hygieneauflagen stark betroffen ist.“ Dazu gehören die Branchen Veranstaltungslogistik, Catering und Veranstaltung von Messen, Schausteller, Jugendherbergen, Schullandheime, Reisebüros und Reisebusunternehmen, Hotels und Gaststätten, Clubs und Bars sowie gemeinnützige, wirtschaftlich tätige Unternehmen und Organisationen wie Einrichtungen der Behindertenhilfe, Inklusionsbetriebe und Jugendbildungsstätten sowie Profisportvereine der unteren Ligen.

Der Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten, wie Mieten, Kreditzinsen, Instandhaltung, Versicherungen, Grundsteuer oder Kosten für Auszubildende, beträgt bis zu 150.000 Euro für die drei Monate Juni bis August 2020. Wie bei den vorangegangenen Corona-Soforthilfen des Bundes gelten Höchstbeträge von 9.000 bzw. 15.000 Euro für kleine Unternehmen mit bis zu fünf bzw. zehn Beschäftigten. „In begründeten Ausnahmenfällen können diese Maximalbeträge aber überschritten werden“, erklärt der Abgeordnete. „Zudem steht das neue Programm auch größeren Mittelständlern mit mehr als 249 Mitarbeitern offen, sofern sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren, d.h. eine Bilanzsumme von über 43 Mio. Euro oder Umsatzerlöse von über 50 Mio. Euro in den letzten beiden Geschäftsjahren vor 2020 erwirtschafteten.“ Voraussetzung für die Förderung: Der Umsatz ist in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen. Für junge Unternehmen, die erst nach April 2019 gegründet wurden, werden spätere Vergleichsmonate betrachtet. Bei gemeinnützigen Einrichtungen werden Einnahmen wie Spenden und Mitgliedsbeiträge herangezogen. Knoerig ergänzt: „Mit der neuen Personalkostenpauschale wird ohne viel Aufwand anerkannt, dass selbst in stillgelegten Betrieben solche Ausgaben zur Betriebssicherung nötig sind.

Das Antragsverfahren wird digital in einem zweistufigen Verfahren mit Hilfe eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers durchgeführt, wobei auch diese Kosten geltend zu machen sind.“ Zuständig für die Durchführung des Förderprogramms sind die Bundesländer, die aktuell Verwaltungsvereinbarungen mit dem Bund treffen. „Für die neue Förderung können sich auch Unternehmen bewerben, die bereits Soforthilfen von Bund oder Land in Anspruch genommen haben“, betont Knoerig.

Die Antragsfristen enden am 31. August, die Auszahlungsfristen am 30. November. Weitere Informationen stehen im Eckpunktepapier des Bundeswirtschaftsministerium auf: www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkteueberbrueckungshilfe.pdf?__blob=publicationFile&v=6