CDU Kreisverband Diepholz

MdB Axel Knoerig: Kommunen können leichter Bauland beanspruchen

Neues Gesetz stärkt ländliche Regionen und „dörfliche Wohngebiete“

Der Deutsche Bundestag hat jetzt das neue Baulandmobilisierungsgesetz verabschiedet. Dieses stärkt die Handlungsmöglichkeiten von Kommunen bei der Aktivierung von Bauland und der Sicherung bezahlbaren Wohnraums. Diverse Verbesserungen zielen speziell auf ländliche Regionen ab, wie der heimische CDU-Abgeordnete Axel Knoerig in einer Presseerklärung mitteilt. So wird den Städten und Gemeinden ein Vorkaufsrecht für unbebaute und brachliegende Grundstücke bei angespannten Wohnungsmärkten eingeräumt, um etwa Baulücken schließen und Schrottimmobilien einer Nutzung zuführen zu können. Außerdem können sie Grundstücke künftig leichter zum Verkehrswert erwerben, damit sie besser vor Immobilienspekulationen geschützt sind.

Ferner wird die Regelung für erleichtertes Bauen im Außenbereich der Kommunen verlängert sowie die Planungs- und Genehmigungsverfahren im Innenbereich vereinfacht. Mit der Einführung der Kategorie „Dörfliches Wohngebiet“ wird das Nebeneinander von Landwirtschaft und Wohnen leichter gemacht. Darüber hinaus können Kommunen in Zukunft Eigentümern eine Wohnbebauung vorschreiben, wobei das Verfügungsrecht zugunsten des engsten Familienkreises gewahrt bleibt. Zudem bedarf die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen einer Genehmigung. Die Landesregierungen werden die betreffenden Gebiete mit angespannter Wohnungsmarktlage, befristet bis 2026, festlegen und dabei Ausnahmen für Kleineigentümer berücksichtigen. „Im Baulandmobilisierungsgesetz stehen auch Vorgaben für den flächendeckenden Mobilfunkausbau“, betont Knoerig, Berichterstatter für Telekommunikation im Wirtschaftsausschuss. „Vorgesehen sind Erleichterungen für Wohngebiete sowie im Außenbereich der Kommunen zur Versorgung von Straßen und Feldern.“ Der Abgeordnete hält fest: „In dieser Wahlperiode haben wir, wie versprochen, den Bau von 1,5 Millionen Wohnungen auf den Weg gebracht. Außerdem haben wir mit dem Baukindergeld, der sozialen Wohnraumförderung, der steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus, dem gestärkten Mieterschutz und Verbesserungen beim Wohngeld sowie der Bausparprämie ein umfassendes Maßnahmenpaket umgesetzt.