MdB Axel Knoerig gibt persönliche Erklärung im Bundestag ab
Neues Gesetz stärkt Apotheken im ländlichen Raum
Zur Stärkung der Apotheken im ländlichen Raum wurde gestern ein Gesetz im Deutschen Bundestag verabschiedet. Dazu gab der heimische Abgeordnete Axel Knoerig eine persönliche Erklärung ab. Laut Geschäftsordnung des Bundestages können die Parlamentarier in einem Schreiben an den Präsidenten ihr Abstimmungsverhalten erläutern. Knoerig, der bei der Abstimmung den Empfehlungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gefolgt war, erklärt:
„Es war ursprünglich vorgesehen, einheitliche Preise für inländische Vor-OrtApotheken und ausländische Online-Apotheken vorzuschreiben. Auf diese Weise sollte ein fairer Wettbewerb bei verschreibungspflichtigen Medikamenten sowie eine flächendeckende Versorgung in Stadt und Land gewährleistet werden. Entscheidend sollte die Qualität der pharmazeutischen Dienst- und Beratungsleistungen sein. Leider ist es trotz langer, intensiver Beratungen nicht gelungen, die Preisbindung im Arzneimittelgesetz festzuschreiben. Mit einer Übertragung in das Sozialgesetzbuch greift die Neuregelung nun ausschließlich für die gesetzliche Krankenversicherung, nicht für die private. Man hätte sonst einen Rechtsstreit vor dem Europäischen Gerichtshof in Kauf nehmen müssen. Um nicht eine komplette Aufgabe der Preisbindung zu riskieren, habe ich mit starken Bedenken dem Gesetz zugestimmt, zumal darin weitere wichtige Verbesserungen enthalten sind.“ Zitat aus Knoerigs persönlicher Erklärung: „Als Abgeordneter des ländlichen Raums unterstütze ich das Ziel der medizinischen und pharmazeutischen Versorgung in der Fläche mit Nachdruck. Die Apotheke vor Ort ist für viele Menschen ein Stück Heimat – und eine wichtige Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten. Sie erbringt eine unverzichtbare Leistung für die Versorgung der Bevölkerung, das hat gerade die derzeitige Situation in der Pandemie eindrucksvoll gezeigt. Apotheken erfüllen eine wichtige Funktion im kommunalen Gefüge und als niedrigschwelliger Gesundheitsdienstleister.“
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